Individuelle Nachhilfe
und Vorbereitung auf
Prüfungen
»Das Wichtigste ist, dass man nicht aufhört zu fragen«
Albert Einstein
Effektive, zielorientierte Unterstützung beim Lernen
Ihr Kind erreicht das Klassenziel nicht oder ist versetzungsgefährdet? Unsere Lehrer bieten individuelle außerschulische Lernförderung als Ergänzung zum regulären Förderangebot der Schule.
Individuelles Nachhilfeangebot
In unserem von Anfang an persönlich mit Ihnen durchgeplanten Nachhilfeunterricht werden alle Fragen beantwortet und Probleme gelöst, die Sie und Ihr Kind ganz direkt betreffen: Hier werden Inhalte des Unterrichts und anstehender Prüfungen zielgerichtet bearbeitet und optimal erlernt.
In der Terminabsprache sind wir flexibel und richten uns gerne nach Ihren beruflichen und privaten Bedürfnissen. Auf Wunsch unterrichten wir auch in individuellen Unterrichtsformen, wie dem Doppel- oder Gruppenunterricht. Die Durchführung erfolgt auch in diesem Fall mit effektiven Ergebnissen für die Schülerinnen und Schüler.
Der Einzelunterricht erfolgt in Einheiten von 45 und 60 Minuten:
- Kosten für eine Einheit im Einzelunterricht berechnen sich entsprechend den Anforderungen individuell
Zusätzliche Kosten für notwendige Unterrichtsmaterialien, An- und Abfahrt des Lehrpersonals oder Aufwände zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts entstehen nicht. Kostenangebote für individuellen Gruppenunterricht erfolgen nach Absprache.
Bildung und Teilhabe: Geförderte Nachhilfe
Wer hat Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets?
Ihr Kind besucht eine allgemein- oder berufliche Schule (ohne Ausbildungsvergütung) und hat schlechte Noten oder ist sogar versetzungsgefährdet? Dann haben Sie bis zum Ende des 25. Lebensjahres Ihres Kindes Anspruch auf Kostenübernahme der Nachhilfe durch Bildung und Teilhabe, wenn Sie folgende Leistungen beziehen:
- Hartz IV (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
Die »Leistungen für Bildung und Teilhabe« werden im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe für hilfsbedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erbracht – für jede Schulform und Klassenstufe.
Wie stelle ich den Antrag auf Lernförderung?
Die Bestätigung über die notwendige Lernförderung in den entsprechenden Fächern sowie des erforderlichen Umfangs erfolgt über die Schule. Die Umsetzung des Bildungspakets erfolgt auf kommunaler Ebene. Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld wenden sich an Ihr Jobcenter. Familien, die Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, wenden sich an die Koordinatoren der Bildungs- und Teilhabe der Kreisverwaltung.
Wer sind die Ansprechpartner?
Die Umsetzung des Bildungspakets erfolgt auf kommunaler Ebene. Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld wenden sich an Ihr Jobcenter. Familien, die Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, wenden sich an die Koordinatoren der Bildungs- und Teilhabe der Kreisverwaltung. Wir unterstützen Sie mit den Anträgen – kontaktieren Sie uns.